Allgemeine Bestimmungen

In diesem Schiessplan fallen unter den Begriff „Schützen“ sowohl Damen als auch Herren. Jeder Schütze, der am 28. Freiburger Kantonalschützenfest 2009 teilnimmt, anerkennt diese Schiessplan-
Bestimmungen und Vorschriften sowie allfällige weitere Vorschriften und Weisungen, die in den Schiessständen angeschlagen sind, als gegenseitigen Vertrag.

 1. Grundlagen

 2. Dauer, Schiesszeiten, Spezialwettkämpfe

 3. Schalteröffnungszeiten Festzentrum und Schiessplätzen

 4. Schiessplätze und Scheibenzahl

 5. Anmeldefristen

 6. Stich- und Rangeurvorbestellungen

 7. Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen

 8. Schiessbüchlein

 9. Rangeur

10. Sportgeräte und Sportgerätekontrolle

11. Munition

12. Altersstufen und Stellungserleichterungen

13. Schiessbetrieb, Schiessregeln und Schusswertung

14. Auszeichnungen, Barvergütungen und Erinnerungspreise

15. Absenden

16. Versicherung

17. Schlussbestimmungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Grundlagen (Stand bei Festbeginn)

1.1.

Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV inkl. Technische Regeln und Anhänge

1.2.

Musterschiessplan für Schützenfeste des SSV

1.3.

Disziplinar- und Rekursreglement des SSV

1.4.

Reglemente für die Vereinskonkurrenzen Gewehr 300m und Pistole 50/25m

1.5.

Ausführungsbestimmungen für das Schiessen von Jugendlichen

1.6.

Ausführungsbestimmungen für die Teilnahmeberechtigung von ausländischen Staatangehörigen
an Wettkämpfen des SSV

1.7.

Ausführungsbestimmungen für die erleichterte Teilnahme an Wettkämpfen des SSV von Teilnehmern mit Stellungserleichterungen und von Behinderten und Rollstuhl-Schützen nach ISCD

1.8.

Grundbestimmungen des Freiburger Kantonalschützenvereins.

1.9.

Ergänzende Vorschriften und Weisungen des Schiesskomitees, die in den Ständen angeschlagen
sind.

 

 

2.

Dauer, Schiesszeiten, Spezialwettkämpfe

2.1.

Allgemeines Schiessen:
Freitag, 10. Juli bis Sonntag, 12. Juli 2009
Freitag, 17. Juli bis Montag, 20. Juli 2009
Freitag, 24. Juli bis Sonntag, 26. Juli 2009

2.2.

Schiesszeiten:
Täglich von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 19.00 Uhr
Ausnahme: an allen Sonntagen wird nur bis 17.00 Uhr geschossen.

2.3.

Spezialwettkämpfe und Spezialanlässe:
Interbezirksmatch
Kantonaler Jugendtag
Behörden- und Sponsorenschiessen
Offizieller Tag
Absenden


Samstag, 4. Juli 2009
Samstag, 4. Juli 2009
Freitag, 10. Juli
Samstag, 18. Juli 2009
Samstag, 26. September 2009

 

 

3.

Schalteröffnungszeiten Festzentrum und Schiessplätzen

3.1.

Festzentrum „Prehl“ in Murten:
Nur im Festzentrum in Murten befinden sich folgender Schalter:
• Schiessbüchlein-Ausgabe für vorbestellte, nicht bezahlte und nicht versandte Schiessbüchlein
• Mutationen: für Neu-, Ersatz- und Nachmeldungen
• Rückerstattungen
• Rangeur: für neuangemeldete Schützen solange Vorrat
• Kontrollschalter für Stiche und Wettkämpfe
• Auszeichnungen
• Auszahlungen
• Verkauf von Erinnerungspreisen und Naturalgaben
• Sportgerätekontrolle
• Informationsschalter
• Fundbüro

3.2.

Schiessplätze:
Auf allen Schiessplätzen befinden sich folgende Schalter:
• Munitionsausgabe
• Stichverkauf: für Nachlösen von Stichen sowie Übungskehr- und Nachdoppelpassen (ohne Meisterschaften)

3.3.

Öffnungszeiten der Schalter:
• Schalter im Festzentrum (ohne Abrechnungsschalter): 06.00 – 19.30 Uhr (durchgehend)
• Abrechnungsschalter im Festzentrum: 09.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr
• Sportgerätekontrolle: 06.00 – 19.00 Uhr (durchgehend)
• Schiessplätze (Stichverkauf und Munition): 07.30 – 12.00 Uhr und 13.15 – 19.00 Uhr

An allen Sonntagen schliessen die Schalter 2 Stunden früher.

 

 

4.

Schiessplätze und Scheibenzahl

4.1.

Distanz 300m:

 

Nr.

Ort

Scheibenzahl

Scheiben-Nr.

Richtung

1

Agriswil

5 Scheiben Sius

Nr. 1 - 5

NNW

2

Cordast

6 Scheiben Sius

Nr. 11 - 16

S

3

Courgevaux

10 Scheiben Polytronic

Nr. 21 - 30

ESE

4

Fräschels

5 Scheiben Polytronic

Nr. 31 - 35

SSE

5

Galmiz

8 Scheiben Sius

Nr. 41 - 48

ENE

6

Gurmels

6 Scheiben Sius

Nr. 51 - 56

ENE

7

Wileroltigen

10 Scheiben Polytronic

Nr. 61 - 70

NE

8

Liebistorf

6 Scheiben Sius

Nr. 71 - 76

SSE

9

Salvenach

6 Scheiben Polytronic

Nr. 81 - 86

ENE

10

Sugiez

6 Scheiben Polytronic

Nr. 91 - 96

WSW

11

Villarepos

6 Scheiben Polytronic

Nr. 101 -106

S

12

Wallenried

6 Scheiben Polytronic

Nr. 111 - 116

WSW

 

Keine Meisterschaften (ausser Liegendmeisterschaft) können auf den Schiessanlagen Cordast, Gurmels und Liebistorf geschossen werden. Auf dem Schiessplatz Courgevaux kann nur in 2 Stellungen geschossen werden.

4.2.

Distanz 50m (Pistole):

 

Nr.

Ort

Scheibenzahl

Scheiben-Nr.

Richtung

 

13

Courtion

  5 Laufscheiben

Nr. 1 - 5

SSW

 

5

Galmiz

10 Laufscheiben

Nr. 11 - 20

ENE

 

10

Sugiez

  6 Laufscheiben

Nr. 21 - 26

SSW

 

 

4.3.

Distanz 25m (Pistole):

 

Nr.

Ort

Scheibenzahl

Scheibenzahl

Scheibenzahl

 

13

Courtion

5 Laufscheiben

Nr. 1- 5

SSW

 

5

Galmiz

5 Laufscheiben

Nr. 11- 15

ENE

 

10

Sugiez

10 Laufscheiben

Nr. 21- 30

SSW

 

Meisterschaften 25m können zu folgenden Blockzeiten geschossen werden:
09.00 – 10.15 Uhr und 13.30 – 14.45 Uhr (5 Scheiben)

4.4.

Alle Anlagen 300m sind mit elektronischer Trefferanzeige ausgerüstet

4.5.

Das Schiesskomitee behält sich vor, vorgesehene Anlagen nur teilweise oder nicht zu benützen,
oder bei Überlastung auf weitere Anlagen auszuweichen sowie Schiesstage und Schiesszeiten anzupassen.

 

 

5.

Anmeldefristen

5.1

Allgemeines Schiessen:
Vereine, Gruppen und Schützen sind gebeten, sich unter Verwendung der offiziellen Anmeldeformulare,
auch für Vereins- und Gruppenwettkämpfe, bis spätestens 15. Mai 2009 anzumelden. Die Schiesszeiten werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen disponiert.

5.2.

Anmeldeadresse:
28. Freiburger Kantonalschützenfest
Region Murten 2009
Schiesskomptabilitäten Hammer
am Roggebächli 11
4710 Balsthal

5.3.

Online-Anmeldung:
Die Vereinsverantwortlichen können die Anmeldungen auch online in Verbindung mit der Vereinsverwaltung des SSV übermitteln. Die Online-Anmeldung wird mit Beginn des Schiessplan-Versandes, frühestens am 1. Dezember 2008, aufgeschaltet.
Internetadresse: www.shoot.ch (Online-Anmeldungen)
www.fr09.ch (Informationen und Anmeldeunterlagen)

5.4.

Spezialwettkämpfe und Spezial-Anlässe:
Interbezirksmatch
Kantonaler Jugendtag
Behörden- und Sponsorenschiessen:


gem. Ausführungsbestimmungen
gem. Ausführungsbestimmungen
gem. Ausführungsbestimmungen

 

 

6.

Stich- und Rangeurvorbestellungen

6.1.

Bis 15. Mai 2009 können Stiche und Rangeure mit den offiziellen Formularen (oder Online)
vorbestellt werden bei:
28. Freiburger Kantonalschützenfest
Region Murten 2009
Schiesskomptabilitäten Hammer
am Roggebächli 11
4710 Balsthal

6.2.

Nach erfolgter Anmeldung stellt die Festorganisation Rechnung für die Vereins- und Gruppendoppel,
die Schiessbüchlein und die bestellten Stichdoppel unter Beilage eines Einzahlungsscheines
und der zugeteilten Rangeure. Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.

6.3.

Vereins- und Gruppenschützen sind verpflichtet, Stiche und Rangeure durch ihren Verein zu bestellen. Bestellungen von einzelnen Vereinsschützen werden aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet (ausgenommen Nachmeldungen).

6.4.

Schützen, deren Verein weder am Vereins- noch am Gruppenwettkampf teilnimmt, haben das Recht, Stiche und Rangeure ebenfalls im Voraus zu bestellen.

6.5.

Nachbestellungen von einzelnen Stichen, Nachdoppel- und Übungskehrpassen können in der Vorbestellphase nicht berücksichtigt werden und müssen während der Dauer des Festes gelöst werden.

6.6.

Alle bezahlten Schiessbüchlein werden ab Mai den Vereinen zugestellt, sofern keine offene Rechnung ausstehend ist. Nicht versandte Schiessbüchlein müssen während der Dauer des Festes im Festzentrum bezogen werden.

6.7.

Rangeurzuteilung: Das Rangeurbüro bemüht sich, die Rangeure gemäss den bestellten Stichen nach den Wünschen der Vereine zuzuteilen, dass dem gleichen Verein am gewünschten Schiesstag eine oder mehrere Scheiben zu Verfügung stehen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass zuerst ein halber Scheibentag belegt werden muss, bevor Rangeure auf einer zweiten Scheibe zugeteilt werden. (Beispiel: Bei 16 Rangeuren werden nicht 2 Scheiben von 10.00 – 12.00 Uhr zugeteilt, sondern eine Scheibe von 08.00 – 12.00 Uhr.)

 

 

7.

Mutationen, Nachmeldungen und Abmeldungen

7.1.

Nachmeldungen von Vereinsschützen:
Vereine, die noch Vereinsschützen nachzumelden haben, können diese in der Vorbestellphase an die offizielle Adresse senden, bzw. online nachmelden oder während der Dauer des Schiessens im Festzentrum schriftlich nachmelden. Für Nachmeldungen wird keine Gebühr erhoben.

7.2.

Ersatzmeldungen:
Ersatzmeldungen können nur während der Dauer des Schiessens im Festzentrum am Schalter „Mutationen“ erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der betroffenen Schützen vorzulegen sind. Für alle Ersatzmeldungen wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von Fr. 6.- erhoben.

7.3.

Nachmelden von Gruppen:
Vereine, die ihre Gruppen nicht gleichzeitig mit der Vereinsanmeldung gemeldet haben, können diese während der Dauer des Festes im Festzentrum am Schalter „Mutationen“ nachmelden, wobei die Schiessbüchlein der betreffenden Schützen vorgelegt werden müssen. Der Gruppenstich darf in all diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein.

7.4.

Änderungen bei bestehenden Gruppen:
Gruppenmutationen müssen während der Dauer des Festes im Festzentrum am Schalter „Mutationen“ erledigt werden, wobei die Schiessbüchlein der betreffenden Schützen vorgelegt werden müssen. Der Gruppenstich darf in all diesen Schiessbüchlein noch nicht geschossen sein. Für alle Gruppenmutationen wird pro zu änderndes Schiessbüchlein eine Gebühr von Fr. 6.- verlangt.

7.5.

Verschiebungen von einer Gruppe in eine andere sind nicht gestattet.

7.6.

Abmeldungen von Schützen:
Abmeldungen müssen während der Dauer des Festes im Festzentrum am Schalter „Mutationen“
erledigt werden (siehe Punkt 8).

 

 

8.

Schiessbüchlein

8.1.

Das Schiessbüchlein ist persönlich und nicht übertragbar. Das Schiessbüchlein wird nur in Verbindung mit einer gültigen Lizenz des SSV ausgestellt.

8.2.

Der Preis des Schiessbüchleins beträgt Fr. 25.-, einschliesslich Gebühren, Sportgerätekontrolle,
Rangeur und Verbandsabgaben.

8.3.

Jeder Schütze erhält für die Distanz Gewehr 300m und Pistole 50/25m je ein Schiessbüchlein,
auf das nur er selbst schiessberechtigt ist. Das Schiessbüchlein ist vor Beginn des Schiessens zu unterschreiben.

8.4.

Ausnahme Pistole 50/25m: Sofern ein Schütze Mitglied von zwei verschiedenen Stammvereinen 50m und 25m
 ist, kann dieser zwei Schiessbüchlein für den Bereich Pistole bestellen, eines für jede Distanz. Beide Schiessbüchlein sind zu bezahlen.

8.5.

Ausserkantonale Schützen haben zugunsten der Kantonalkasse eine Gebühr von Fr. 10.— zu entrichten. Diese Gebühr wird beim Lösen des Schiessbüchleins erhoben. Der Kantonalbeitrag ist pro Schütze nur einmal zu bezahlen. Schützen mit mehreren Schiessbüchlein können die zuviel bezahlten Beträge nach dem Schiessen am Schalter „Schiessbüchlein“ im Festzentrum zurückverlangen. Nicht zurückgeforderte Beiträge verfallen nach dem letzten Schiesstag zugunsten der Kantonalkasse.

8.6.

Für die Ausstellung eines Ersatzbüchleins (bei Verlust, etc.) wird eine Gebühr von Fr. 15.— erhoben.

8.7.

Die Annullation eines Schiessbüchleins wird mit Fr. 30.— in Rechnung gestellt oder mit der Rückzahlung verrechnet (nach dem letzten Schiesstag: Fr. 40.—).

8.8.

Schiessbüchlein, welche nicht bezogen worden sind, werden dem entsprechenden Verein mit Fr. 40.— in Rechnung gestellt oder mit der Auszahlung verrechnet.

8.9.

Einzelne Stiche sowie Übungskehr- und Nachdoppelpassen werden nicht zurückerstattet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.

Rangeur

9.1.

Die Reihenfolge zum Schiessen wird durch den obligatorischen Rangeur bestimmt.

9.2.

Die Zeitdauer pro Rangeur beträgt 15 Minuten.

9.3.

Der Rangeur enthält folgende Angaben: Vereinsnummer, Schiesstag, Schiessanlage, Scheibe-Nummer und Schiesszeit.

9.4.

Die Rangeurberechtigung richtet sich ausschliesslich nach den vorbestellten Stichen. Eine Scheibenreservation ohne Vorbestellung ist nicht möglich.

9.5.

Es werden folgende Rangeure abgegeben:

 

Gewehr 300m:

für Stiche, Nachdoppel, usw.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 – 20 Schüsse
für weitere 1 – 20 Schüsse
Meisterschaft in 3 Stellungen
Meisterschaften in 2 Stellungen
Liegendmeisterschaften

1 Rangeur
1 Rangeur
6 Rangeure
5 Rangeure
4 Rangeure

 

 

 

Pistole 50m:

für Stiche, Nachdoppel, usw.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 – 15 Schüsse
für weitere 1 – 15 Schüsse
Meisterschaft A
Meisterschaft B

1 Rangeur
1 Rangeur
5 Rangeure
4 Rangeure

 

 

 

Pistole 25m:

kein Rangeurvorbezug

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Stiche erfolgt die Zuteilung im Stand 25m am Schiesstag gegen Vorweisung des Schiessbüchleins. Für die Meisterschaften 25m werden Blockzeiten festgelegt.
Die Meisterschaften 25m können nur zu diesen Zeiten geschossen werden.

9.6.

Für Meisterschaften 300m werden an Samstagen keine Rangeure zugeteilt.

9.7.

Der Schütze hat sich 10 Minuten vor Beginn seiner Schiesszeit bei der betreffenden Scheibe einzufinden und dem Warner das Schiessbüchlein und den Rangeur abzugeben. Zu spätes Erscheinen hat den Verlust der betreffenden Schiesszeit eines Rangeurs zur Folge.

9.8.

Alle Beschwerden, die den Rangeur betreffen, erledigt das Schiesskomitee endgültig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.

Sportgeräte und Sportgerätekontrolle

10.1.

Zulassung und Handhabung der Sportgeräte haben den Technischen Regeln des SSV zu entsprechen. Das Schiesskomitee behält sich vor, im Stand Stichproben durchzuführen.

10.2.

Vorschriftswidrig abgestellte Sportgeräte werden eingezogen. Solche Sportgeräte werden von der Schiessleitung gegen eine Gebühr von Fr. 10.— zurückgegeben. Für Beschädigungen oder Verlust von Sportgeräte und Effekten ist die Festorganisation nicht haftbar.

10.3.

Die Sportgerätekontrolle ist obligatorisch. Die Sportgeräte werden gemäss TR des SSV plombiert.

10.4.

Festbüchsenmacher: Simonet Waffen, Murten

10.5.

Die Sportgerätekontrolle ist an folgendem Standort möglich:
nur im Festzentrum „Prehl“ in Murten

10.6.

Sportgerätereparaturen und Sportgerätereinigungen sind ebenfalls im Festzentrum möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.

Munition

11.1.

Es darf nur Ordonnanz-Munition der Festorganisation verschossen werden. Ausgenommen sind Klein- und Grosskaliberpatronen für Pistolen 50m (FP)-, Randfeuer (RF)- und Zentralfeuerpistolen (CF).

11.2.

Der Preis der Ordonnanzmunition inkl. Ausbildungs- und Sportbeitrag beträgt pro Patrone:

 

Gewehrpatrone GP11 und GP90

35 Rappen

 

 

 

 

 

Pistolenpatronen 7.65 und 9mm

25 Rappen

 

 

 

 

 

Preis Pistolenpatronen: 35 Rappen abzüglich 10 Rappen Ausbildungs- und Sportbeitrag, welcher bereits mit dem Stichdoppel bezahlt wurde.

11.3.

Pistolenschützen, die mit Pistole 50m (FP) und Randfeuer (RF)- oder Zentralfeuerpistole (CF) schiessen, bringen ihre Munition selber mit.

11.4.

Die Hülsen bleiben Eigentum der Festorganisation.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.

Altersstufen und Stellungserleichterungen

12.1.

Altersstufen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jugendliche (JJ)
Junioren (J) 1
Elite (E)
Senioren (S)
Veteranen (V)
Seniorveteranen (SV)

10 – 16 Jahre (Jahrgang 1999 – 1993)
7 – 20 Jahre (Jahrgang 1992 – 1989)
21 – 45 Jahre (Jahrgang 1964 – 1988)
46 – 59 Jahre (Jahrgang 1963 – 1950)
60 – 69 Jahre (Jahrgang 1949 – 1940)
ab 70 Jahre (Jahrgang 1939 und älter)

 

 

12.2.

Auf Verlangen haben sich die Schützen mit ihrer Lizenz auszuweisen.

12.3.

Jugendliche, Junioren, Veteranen und Seniorveteranen haben nur dann Anrecht auf die im Schiessplan vorgesehenen Vergünstigungen, wenn ihr Schiessbüchlein entsprechend gekennzeichnet ist.

12.4.

Vom SSV bewilligte Stellungserleichterungen und Abänderungen von Sportgeräte werden anerkannt. Sie müssen auf der Lizenzkarte des SSV vermerkt sein. Andere Bestätigungen werden nicht anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13.

Schiessbetrieb, Schiessregeln und Schusswertung

13.1.

Für alle Schiessregeln wird ausdrücklich auf die Technischen Schiessregeln des SSV für alle Disziplinen verwiesen.

13.2.

Der Schütze ist verantwortlich, dass die Funktionäre seine Anweisungen richtig verstehen. Die Richtigkeit der Eintragungen im Schiessbüchlein ist vom Schützen zu kontrollieren. Korrekturen sowie auszeichnungs- und auszahlungsberechtigte Resultate sind von der Standaufsicht zu visieren.

13.3.

Manipulationen an der Scheibe oder am Steuergerät durch den Schützen sind verboten.

13.4.

Bei technischen Problemen an der Scheibe sind durch den Schützen die angefangenen Passen oder Stiche komplett zu wiederholen.

13.5.

Jeder Schütze muss nach dem Schiessen den Kontrollschalter im Festzentrum aufsuchen, damit er seine erfassten Resultate kontrollieren und eventuell korrigieren kann.

13.6.

Bei Punktgleichheit entscheiden, sofern nichts anderes definiert ist: die besseren Tiefschüsse des ganzen Programms, dann das Alter (gem. Art. 51 RSpS).

13.7.

Reklamationen und Beschwerden, die den Schiessbetrieb oder die Schiessregeln betreffen, werden sofort durch die Standaufsicht erledigt. Gegen deren Entscheid kann schriftlich an den Präsidenten des Schiesskomitees rekurriert werden.

13.8.

Schusswertung: Die Schusswertung erfolgt gemäss Regeln für das Sportliche Schiessen des SSV (RSpS) mit den dazugehörenden Technischen Schiessregeln (TR) der jeweiligen Disziplin.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14.

Auszeichnungen, Barvergütungen und Erinnerungspreise

14.1.

Demselben Schützen wird pro Schiessbüchlein nur je ein Kranzabzeichen oder eine Kranzkarte abgegeben. Ausgenommen hievon sind die Auszeichnungen für den Juniorenstich und die Meisterschaften sowie die Auszeichnungen für die Spezialwettkämpfe.

14.2.

Für Stiche werden folgende Auszeichnungen abgegeben:

 

1 – 2 Kranzresultate
3 – 4 Kranzresultate
ab 5 Kranzresultate

Einfaches Kranzabzeichen oder Kranzkarte à Fr. 12.-
Dreifach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à Fr. 15.-
Fünffach-Kranzabzeichen oder Kranzkarte à Fr. 20.—

14.3.

Im Juniorenstich wird folgende Auszeichnung abgegeben: Juniorenkranzabzeichen

14.4.

Für Meisterschaften werden folgende Auszeichnungen abgegeben:
Grosses Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à Fr. 15.— und
Meisterschaftsmedaille des FKSV gemäss Reglement
Kleines Meisterschaftskranzabzeichen oder Kranzkarte à Fr. 12.—

14.5.

Meisterschaftsmedaillen: alle berechtigten Schützen beziehen die gravierte Meisterschaftsmedaille im Festzentrum «Prehl» in Murten. Schützen, die bereits im Besitz der Meisterschaftsmedaille des FKSV sind, erhalten diese nicht mehr. Es werden keine Medaillen nachgesandt.

14.6.

Spezialwettkämpfe: Die Auszeichnungen werden gemäss den Reglementen für diese Wettkämpfe abgegeben.

14.7.

Alle Auszeichnungen, Barvergütungen und Erinnerungspreise sind während der Dauer des Festes zu beziehen. Nachträgliche Ansprüche werden nicht mehr anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.

Absenden

15.1.

Die Rangverkündung und die Preisverteilung findet nach besonderer Einladung statt:

 

Allgemeines Schiessen:

 

 

 

 

 

 

 

 

- Kantonale Vereinswettkämpfe
- Stichscheiben
- SSV-Vereinswettkämpfe
- Gruppenwettkämpfe

Samstag, 26. September 2009
Samstag, 26. September 2009
kein Absenden
kein Absenden

 

Spezialwettkämpfe und Spezialanlässe:

 

 

 

 

 

 

 

- Interbezirksmatch
- Kantonaler Jugendtag
- Behörden- & Sponsorenschiessen
- Festsieger-Konkurrenzen

Samstag, 4. Juli 2009
Samstag, 4. Juli 2009
Freitag, 10. Juli 2009
Samstag, 26. September 2009

 

 

15.3

Die gabenberechtigten Schützen und Vereine werden persönlich ans Absenden eingeladen.

15.4

Die im Schiessplan aufgeführten Gabenreihen entsprechen den garantierten Mindestwerten und werden je nach Ergebnis der Gabensammlung noch erhöht, ergänzt oder erweitert. Die Zuteilung der Spezialgaben an die einzelnen Stiche erfolgt nach den Wünschen der Spender oder durch das Schiesskomitee. Diese Zuteilung ist endgültig. Ebenso werden Spezialgaben weder umgetauscht noch durch Bargaben ersetzt.

15.5.

Derselbe Schütze erhält pro Schiessbüchlein nur je eine Spezialgabe (Ausnahme: Ehrengabenstich, Juniorenstich, Festsiegerausstich und Spezialwettkämpfe). Bei mehrfacher Berechtigung erhält er die Spezialgabe in demjenigen Stich, bei dem sie höher bewertet ist. Anstelle der Gabe, auf die er verzichtet, wird ihm der Betrag in der Höhe der ersten Bargabe des entsprechenden Stiches ausbezahlt.

15.6.

Der Schütze darf in der Reihenfolge seines Ranges die Gabe am Absenden selbst wählen. Für abwesende oder nicht vertretene Schützen teilt das Schiesskomitee die werthöchste Gabe zu.

15.7.

Nicht bezogene Gaben können innert 2 Monaten nach der Preisverteilung bei der auf der Einladung zum Absenden vermerkten Adresse abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gaben in den Besitz der Festorganisation über.

15.8.

Alle Bargaben, ausgenommen Spezialgaben, werden den Schützen innert 14 Tagen nach dem Absenden in variablen Prämienkarten (VPK) ausbezahlt. Die Vereine erhalten ihre Auszahlung auf das angegebene Konto überwiesen.

15.9.

Für Fehlleitung von Gaben und Auszahlungen infolge ungenügender Adressangabe wird jede Verantwortung abgelehnt. Daraus entstehende Umtriebskosten werden den Gewinnern belastet.

15.10.

Die Absendliste wird im Internet unter www.shoot.ch und www.fr09.ch publiziert und den Vereinen und/oder Gruppen kostenlos zugestellt oder am Absenden abgegeben.

15.11.

Beschwerden sind innert 15 Tagen nach dem Absenden unter Beilage des Schiessbüchleins und der Begründung an das Schiesskomitee zu richten. Ausgenommen davon sind die Fristen für die Resultatüberprüfung der Schützen und Vereinsverantwortlichen unmittelbar nach dem Schiessen. Auf verspätet eingehende Reklamationen kann nicht mehr eingetreten werden. Die so ausgewerteten Resultate sind endgültig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16.

Versicherung

16.1.

Alle Schützen und Funktionäre der Festorganisation sind während der Dauer des Festes bei der USS nach deren Bestimmungen versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber der Festorganisation und ihren Organen ausdrücklich auf alle Ansprüche, die von der USS nicht gedeckt sind.

16.2.

Die Schützen werden sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht für Unfälle, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17.

Schlussbestimmungen

17.1.

Widerhandlungen gegen die Regeln und Reglemente des SSV oder dieses Schiessplanes können die Streichung der Resultate, den Verlust der einbezahlten Doppelgelder, die Ausweisung aus den Schiessständen und die Überweisung an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV zur Folge haben, wobei Strafverfolgung vorbehalten bleibt.

17.2.

Reklamationen und Beschwerden, die den Schiessbetrieb oder das Absenden betreffen, sind innert 15 Tagen seit Kenntnis des Beschwerdegrundes (spätestens 15 Tage nach dem Absenden) an den Präsidenten des Schiesskomitees zu richten.

17.3.

Ein allfälliger Rekurs gegen den Beschwerdeentscheid ist innert 15 Tagen nach dessen Eröffnung bei der Instanz, die ihn gefällt hat, einzureichen. Diese leitet ihn mit ihrer Vernehmlassung ohne Verzug an die Rekursinstanz weiter.

17.4.

Dieser Schiessplan kann bei Notwendigkeit (z.B. geänderten Rahmenbedingungen, höherer Gewalt, usw.) vom OK in Absprache mit dem SSV sowie dem Vorstand des FKSV abgeändert und angepasst werden.

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